1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben, für alle mündlich und schriftlich erteilten Aufträge, auch wenn sie bei mündlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden. Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber (Besteller) mit diesen Bedingungen einverstanden. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers (Bestellers) sind unwirksam, auch wenn solchen von uns nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Besteller erteilt mit dem Auftrag ausdrücklich die Zustimmung zur Verarbeitung von notwendigen Daten und deren Speicherung bei uns.
2. Angebote, Pläne, Kataloge, Prospekte
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderslautend festgelegt, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich; desgleichen Angaben in Katalogen, Plänen, Prospekten und sonstigem Informationsmaterial. Wir bemühen uns, die angebotenen Preise, Mengen, Qualitäten und Lieferfristen einzuhalten.
3. Auftragsannahme
Alle Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn wir diese entweder schriftlich bestätigt oder dafür Rechnung gestellt haben. Der Besteller bleibt an die Bestellung gebunden, solange wir die Auftragsannahme nicht ausdrücklich abgelehnt haben. Wir sind nicht verpflichtet, die bestellte Ware sofort einzudecken oder vor dem Ablieferungstermin im Inland bereit zu halten.
4. Preise
Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich Mehrwertsteuer im jeweiligen Satz und beziehen sich auf die bestätigten oder fakturierten Mengen ab unserem Haus. Für Mehr- oder Mindermengen sowie Nachbestellungen sind die Preise nicht
anwendbar. MWST, Fracht oder Porto sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden gesondert verrechnet. Die Verpackung wird in jedem Fall gesondert in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Alle Preise basieren auf den am Tag der
Bestätigung bekannten Löhnen, Kosten, Abgaben und Wechselkursen. Erhöhen sich dieselben in der Zeit bis zur Auslieferung, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Preislisten gelten nicht als Angebot. Die Annahme von Bestellungen auf Grund von Preislisten bedarf einer Bestätigung. Die Festlegung eines Mindestfakturabetrages bleibt vorbehalten.
5. Mengentoleranz
Eine fabrikationstechnisch bedingte Mehr- oder Minderlieferung der vereinbarten Menge von Maximum 10 Prozent der Bestellmenge bleibt vorbehalten.
6. Lieferfristen
Alle Angaben über voraussichtliche Lieferfristen sind für uns unverbindlich. Sie erfolgen nach bestem Wissen, wie sie bei normaler Zulieferung und unter geordneten Verhältnissen eingehalten werden können. Die Lieferfrist beginnt mit
dem Tag, an welchem wir die Bestellung bestätigen. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen. Tritt der Auftraggeber wegen Lieferverzug vom Auftrag zurück, sind wir berechtigt, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Werden bei Rahmenaufträgen die Teillieferungen nicht innert der vereinbarten Frist abgerufen, so steht uns das Recht zu, die Teillieferung in Rechnung zu stellen und ihre Abnahme innert 30 Tagen zu fordern. Nach Ablauf dieser Frist lagert die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei uns.
7. Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten alle von uns nicht beeinflußbaren Ereignisse und Umstände, welche auf die Vertragserfüllung einwirken. Wir sind berechtigt, Aufträge ohne Entschädigung ganz oder teilweise zu annullieren, wenn höhere Gewalt, sei es bei uns, bei unseren Lieferanten oder während des Transportes deren Erfüllung verunmöglicht.
8. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand, d.h. sobald die Ware unser Haus verläßt, an den Besteller über. Die Versicherung der Ware gegen Schäden und Verluste während des Transportes ist Sache des Bestellers. Allfällige Beanstandungen sind bei der betreffenden Transportunternehmung bei Übernahme der Ware geltend zu machen.
9. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne jeden Abzug. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Fakturadatum. Bei Überschreitung der 30-tägigen Zahlungsfrist haben wir das Recht, ohne Mahnung, Verzugszinsen in der Höhe, wie sie von
Bankinstituten für ungesicherte Kredite verrechnet werden, und Spesen anzulasten.
10. Werkzeuge und Formen
Werkzeuge und Formen bleiben unser Eigentum, auch wenn anteilige Kosten verrechnet werden. Alle weiteren Bedingungen betreffend Werkzeuge und Formen sind in den Bedingungen betreffend Kosten für Werkzeugen, Fertigungseinrichtungen und Prüfmitteln (BWK) in ihrer jeweils gültigen Fassung enthalten.
11. Schutzrechte
Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu verwenden, zu reproduzieren oder Dritten weiterzugeben.
12. Gewährleistung und Mängelrüge
Alle technischen Daten sind unverbindlich; Änderungen sowie technische Verbesserungen sind ohne Mitteilungspflicht vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt ab dem Tag, an welchem die Faktura für die Ware von uns ausgestellt wurde. Sie erlischt jedoch sofort, wenn der Besteller eine ihm nach dem Vertrag zukommende Verpflichtung nicht einhält, Zahlungen nicht leistet oder zurückbehält. Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzubringen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, so gilt die Sendung als genehmigt. Mängel, die auch bei sofortiger gewissenhafter Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Verarbeitung, spätestens aber 6 Wochen nach Empfang der Ware anzuzeigen. Von uns als mangelhaft anerkannte Ware nehmen wir nach unserem Ermessen entweder gegen Ersatz oder gegen Rückerstattung des berechneten Preises - frei unserem Lager - zurück. Bei unsachgemäßer Lagerung oder Behandlung, Überbeanspruchung oder ungeeigneter Verwendung lehnen wir jede Gewährleistung und sonstige Haftung ab. Ansprüche an uns, die über den Wert der Lieferung hinausgehen, wie sie immer geartet sein mögen, aus welchem Titel immer sie entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines direkten oder indirekten Schadens oder Gewinnentganges. Unsere Haftung kann in keinem Fall den Verkaufspreis der relevanten Bestellung
überschreiten. Die Genehmigung von Ausfallmustern durch den Besteller schliesst eine spätere Mängelrüge aus, sofern die gelieferten Teile mit dem genehmigten Ausfallmuster übereinstimmen. Werden Teile nach Entwürfen oder Zeichnungen des Bestellers geliefert, so beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass die gelieferten Teile diesen Unterlagen entsprechend ausgeführt worden sind. Für Eignung zu den vom Besteller gedachten oder anderen Verwendungszwecken wird keine Gewähr
übernommen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht
Vertrags- und Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma. Der Besteller darf weder seine Rechte noch seine Verpflichtungen ohne unsere Zustimmung auf Dritte übertragen. Der Gerichtsstand bei allen sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unserer Firma. Der Vertrag untersteht österreichischem Recht.
15. Teilunwirksamkeit und Änderungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganzoder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
17. Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geshäftsbedingungen sind verbindlich für das vorliegende wie auch für künftige Geschäfte (einschließlich mündlicher Abschlüsse); vorbehalten bleibt deren Abänderung (neue Ausgabe) oder Widerruf.